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Laut Jugendschutzgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/) sind wir verpflichtet, am Einlass Alterskontrollen vorzunehmen und Kinder bzw. Jugendliche bis 18 Jahre abzuweisen.
Bist Du jünger als 16 Jahre, musst du bei jedem Konzert- und Veranstaltungsbesuch bei uns mit einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person erscheinen. Sorgeberechtigt sind in der Regel deine Eltern. Deine Eltern können aber auch einen temporären Erziehungsauftrag an eine andere Person per Vollmacht erteilen. Diese Person muss volljährig sein und sich am Einlass ausweisen können.
Bist Du 16 oder 17 Jahre alt, benötigst du für alle Veranstaltungen, die länger als 24:00 Uhr gehen, ebenfalls die Begleitung durch ein sorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person. Dies betrifft in jedem Fall alle Tanzveranstaltungen im Conne Island, die erst 23:00 Uhr beginnen, aber auch einige der Konzerte (die 20 Uhr beginnen).
Sollten deine Eltern einer anderen Personen den Erziehungsauftrag für den Besuch einer Conne Island-Veranstaltung erteilen wollen, können sie gern das Formular verwenden. Dieses muss vollständig ausgefüllt am Einlass vorgezeigt werden und ist während der gesamten Veranstaltung von dir bzw. der erziehungsbeauftragten Person aufzubewahren.
Zum Download: Vollmacht zur Erteilung des Erziehungsauftrags